Schulgeld
für das SJ 2023/24

Konfessionelle Privatschulen können ihre Personalkosten teilweise vom Staat ersetzt bekommen. Bei Privatschulen ohne konfessionellen Träger muss der Großteil der Ausgaben durch Elternbeiträge abgedeckt werden.

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Förderungen

Die jährliche Förderung durch das Land Niederösterreich beträgt rund 100€ pro Kind.
Die Verhandlungen bezüglich der Bundesförderung finden jährlich über die Dachverbände der reformpädagogischen Schulen statt.
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Da auch im günstigsten Fall diese Beträge nur einen kleinen Teil der Kosten abdecken, muss der Großteil anderweitig finanziert werden: zum einen über die Elternbeiträge – zum anderen über Sponsoren, Veranstaltungen und dergleichen.

Monatliches Schulgeld (12x/Jahr)

Der Schulbeitrag wird jährlich von der Generalversammlung indexiert und gemeinsam beschlossen.

Weiters sind folgende regelmäßige Leistungen im Schulvertrag vorgesehen:

Elternmitarbeit (EMI) –> 80h/Schuljahr und Elternteil
Elternmitarbeit ermäßigt * (EMI) –> 50h /Schuljahr und Elternteil

*Wenn Eltern gleichzeitig Kinder in einem Kooperationskindergarten mit Elternmitarbeit (Spielwerkstatt Pottenbrunn) haben.

Zusätzlich obliegt die Gebäudereinigung den Eltern.

Und folgende Einmalleistungen für neue Eltern

Einstiegsgeld (EG) –> € 600,00 vor Schuleintritt
Einstiegsgeld ermäßigt * (EG) –> € 400,00 vor Schuleintritt

*Wenn das Kind aus einem Kooperationskindergarten (Spielwerkstatt Pottenbrunn oder Waldfexxx Krems) kommt oder gleichzeitig ein Geschwisterkind in einen Kooperationskindergarten eintritt (Zahlungsbestätigung nachweisen!).

Haftungskapital (HK) –> € 1.100,00, 50% bei Schuleintritt / 50% im Februar
Haftungskapital ermäßigt * (HK)– > € 550,00, 50% bei Schuleintritt / 50% im Februar

*Ermäßigung für Alleinerzieher*innen

Mietzinskaution (KAU) –> € 730,00 bei Schuleintritt